Je nach Branche und Arbeitsplatz gelten ganz unterschiedliche Arbeitsschutzbestimmungen. Doch so unterschiedlich sie auch sind: Sicherheit ist oberstes Gebot und muss von jedem Unternehmen gewährleistet werden. Schritt 1 ist dabei immer die Gefährdungsbeurteilung, in der gesundheitliche Risiken festgehalten, analysiert und behoben werden. Geregelt ist das in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwachen und beraten die Arbeitgeber bei dieser Aufgabe. Sollten Arbeitsschutzmängel im Betrieb nicht abgestellt werden, können der Behörde Arbeitsschutzverstöße angezeigt werden.
Auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den Auftrag, Unternehmen und Einrichtungen bei der Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten und zu betreuen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zurück zu drängen.
Sicher am Arbeitsplatz
Arbeitsschutz ist Chefsache
Das Arbeitsschutzgesetz regelt ganz klar: Der Arbeitgeber ist auch in Sachen Arbeitsschutz der Chef. Er muss sich im Unternehmen um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten kümmern und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen konkret festlegen.
Sachsens Arbeitsschutz-Botschafter Uli Umsicht
Gute Arbeitsbedingungen, gesunde Mitarbeiter, erfolgreiche Unternehmen – das gehört zusammen, findet Uli Umsicht. Dieser außergewöhnliche Arbeitsschutzbotschafter kommt für Gesundheitstage, Schulungen und mehr ohne Spesen in Sachsens Unternehmen. Kontaktieren Sie ihn gern.
Arbeitswelt im Wandel
Die Digitalisierung treibt den Wandel in der Arbeitswelt voran. Mobiles und zeitflexibles Arbeiten zum Beispiel findet längst schon statt. Auch das Zusammenspiel von Mensch und Maschine im Produktionsprozess ist nicht neu, unterliegt aber einer hochkomplexen Weiterentwicklung. Smart Factory ist ein Stichwort dafür. Das heißt: Arbeitsformen, Arbeitsinhalte und Arbeitsintensität verändern sich im Zuge der Digitalisierung immer schneller. Das birgt Chancen und Risiken für die Beschäftigten und Unternehmen gleichermaßen. "Gute Arbeit" heißt deshalb auch, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz in diesem dynamischen Prozess Schritt halten müssen. Mehr als bisher gilt es, die Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, denn Arbeit braucht weiterhin einen geregelten, den Bedürfnissen des Menschen entsprechenden Rahmen. Letztlich werden Fachkräftegewinnung und wirtschaftlicher Erfolg auch von diesen Faktoren abhängen.
Arbeitsschutz als Erfolgsfaktor
Arbeitsschutz ist keine einmalige Angelegenheit. Es geht darum, Verbesserungen und Anpassungen kontinuierlich im Blick zu haben. Das ist auch ein wichtiger Faktor, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für viele Beschäftigte ist nicht nur ein interessanter Arbeitsplatz entscheidend – ihr Blick richtet sich auch auf gute und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen.
Die Arbeitsschutz-Allianz Sachsen ist ein freiwilliges Bündnis verschiedener Partner. Sie verständigten sich auf das Ziel, Arbeit sicher und gesund zu gestalten. Die Arbeitsschutz-Allianz Sachsen ist eine der tragenden Säulen im Projekt "Gute Arbeit für Sachsen", mit dem es sich das SMWA zur Aufgabe macht, den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Sachsen nachhaltig zu stärken.
Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung gehen Hand in Hand
Dort, wo Menschen viel Zeit verbringen und das ist z. B. im Betrieb, soll auch ihre Gesundheit gefördert werden. Da geht es zum einen darum, gemeinsam gesundheitsförderliche Strukturen und Prozesse aufzubauen und zum anderen jede und jeden Einzelnen auf dem Weg sich gesund zu verhalten, zu unterstützen. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist die Unterstützung der Betriebe Pflicht. Betriebe tun dies aus eigener Intention. Unter der BGF-Koordinierungsstelle haben sich alle gesetzlichen Krankenkassen auf einer Online-Plattform zusammengeschlossen. Damit bieten sie ein kostenfreies, wettbewerbsneutrales und individuelles Beratungsangebot für alle Unternehmen zu Aktivitäten betrieblicher Gesundheitsförderung an. Dabei ist es egal, welcher Branche der Betrieb angehört und egal wie viele Beschäftigte dem Unternehmen angehören. Mit einem Klick gelangt man zur Beratung über die Website www.bgf-koordinierungsstelle.de
So, wie im Präventionsgesetz vorgesehen, arbeiten in Sachsen das SMWA, Krankenkassen, Unfallversicherungen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Industrie- und Handelskammern und Vertretungen von Betriebsärzten eng zusammen. Sie verfolgen das gemeinsame Ziel, die vielen guten Angebote zur Gesundheit im Betrieb bekannt zu machen sowie vernetzt und koordiniert umzusetzen. Beispielsweise finden in den Landkreisen und kreisfreien Städte Veranstaltungen für KMU statt, in denen die Verantwortlichen ihre Fragen direkt mit den Ansprechpartnern klären können.