Zusatzqualifikationen
Der Freistaat Sachsen und die EU fördern im Rahmen der Erstausbildung die Weiterbildungen, die nicht in der Ausbildungsordnung oder den Lehrplänen einer Berufsausbildung festgelegt sind. Gleich, wo eine Ausbildung absolviert wird – in Industrie und Handel, Handwerk oder in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft – mit einer geförderten Zusatzqualifikation können die Auszubildenden zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, welche die Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes mit den persönlichen Interessen verknüpfen und ihre Chancen auf einen interessanten und qualifizierten Arbeitsplatz erhöhen.
Mehr Informationen zum Programm finden Sie unter www.sab.sachsen.de/zusatzqualifikation