Wie werden die Kinder betreut?
Sachsen hat ein gutes Angebot an Kitas und Tagespflege: 97 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen besuchen eine Kita oder werden von einer Tagespflegeperson betreut. Das spricht zum einen für das Angebot und zum anderen für das Vertrauen in die Kinderbetreuung. Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Eltern haben per Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können im Rahmen der verfügbaren Plätze selbst entscheiden, in welcher Einrichtung oder bei welcher Kindertagespflegeperson ihr Kind betreut werden soll. Um noch besser zu werden, lautet das Motto der Landesregierung: mehr Zeit, mehr Personal, mehr Hilfe und mehr Geld für die frühkindliche Bildung.