Über die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ des Freistaates Sachsen wird die Unternehmensnachfolge in Form von Investitionszuschüssen erleichtert. Eine andere Variante bietet die Sächsische Aufbaubank im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ an.
Unternehmensübergaben können auch durch (stille und offene) Minderheitsbeteiligungen unterstützt werden; dies bietet z. B. die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH, eine Schwestergesellschaft der Bürgschaftsbank Sachsen, an. Seit 2016 wurde die Finanzierung von Nachfolgen mit günstigeren Konditionen durch das Programm „Gründung und Nachfolge“ für Existenzgründer, junge Unternehmen und Betriebsübernehmer vereinfacht.
Um insbesondere strategische Zukäufe im Mittelstand zu erleichtern, beteiligt sich die WMS - Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen Management GmbH & Co. KG, ein Projekt des Freistaats Sachsen und den sächsischen Sparkassen, an der Übernahme von Unternehmen im Rahmen von Nachfolgen.
Was passiert mit der Firma, wenn der Chef in den Ruhestand geht? Sächsische Unternehmer sollten so früh wie möglich beginnen, nach geeigneten Nachfolgern zu suchen. Damit Unternehmen sich hier neu ansiedeln und bestehende Unternehmen in Sachsen erhalten bleiben, bietet der Freistaat in enger Zusammenarbeit mit den sächsischen Wirtschaftskammern und Förderinstituten jenen Unternehmern, die eine Übergabe anstreben sowie deren potenziellen Nachfolgern umfangreiche Hilfestellungen von Beginn bis zur Umsetzung.